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„Schwarz gefahren“ – Hauptzollamt Regensburg überführt Sozialbetrügerin

SCHWANDORF. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstsitz Weiden führten dazu, dass eine Unternehmerin aus dem Landkreis Schwandorf durch das zuständige Amtsgericht Regensburg zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 40,– Euro verurteilt wurde.

Symbolbild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

Die Firmeninhaberin unterließ es über einen Zeitraum von ca. vier Jahren, die in der Firma beschäftigten Arbeitnehmer ordnungsgemäß, unter Angabe der tatsächlich ausbezahlten Bruttolöhne, bei den zuständigen Einzugsstellen der Sozialversicherungsträger zu melden.
Obwohl tatsächlich vollbeschäftigt, wurden eingesetzte Kraftfahrer nur als geringfügig Beschäftigte angemeldet.

Bei einigen Arbeitnehmern verzichtete die Geschäftsfrau völlig darauf, diese bei den Sozialversicherungen anzumelden.  
Der so für die Versicherungsträger entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 39.500,– Euro, für den die Unternehmerin zusätzlich zu der verhängten Geldstrafe aufkommen muss.

Bericht: Hauptzollamt Regensburg

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