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Sicherheitshinweise der Polizei Oberpfalz zum Schulbeginn

Verstärkter Blick auf Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht

Symbolbild: Schulweg
Quelle: Flickr.com/Metro Centric

OBERPFALZ. Das Ende der Sommerferien in Bayern rückt näher. Am Dienstag, den 14. September 2021, beginnt auch für Schülerinnen und Schüler in der Oberpfalz wieder ein neues Schuljahr. Insbesondere für viele „ABC-Schützen“ fängt damit ein neuer Lebensabschnitt an. Neben den neuen Herausforderungen, welche die Schule mit sich bringen, steht für die Schülerinnen und Schüler auch die Bewältigung des Schulwegs an. Die Polizei Oberpfalz hat auch in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf die jungen Verkehrsteilnehmerinnen und  -teilnehmer. Darüber hinaus steht die Überwachung der Gurtanlege- und der Kindersicherungspflicht an.
Für Erstklässlerinnen und Erstklässler und deren Eltern gilt es, bereits vor dem ersten Schultag den Schulweg und dabei die besonderen Gefahrenstellen und Risiken kennenzulernen.

Folgende Tipps gibt das Polizeipräsidium Oberpfalz den Eltern und Kindern an die Hand:


„Elterntaxi“? – Besser nicht mit dem Auto zur Schule
Vor vielen Schulen herrscht morgens Verkehrschaos. Viele Eltern bringen ihre Kinder mit dem Auto zur Schule. Gehalten wird oft auch an Bushaltestellen, im Haltverbot oder in zweiter Reihe. Das ist für alle Kinder gefährlich, da es schnell unübersichtlich wird. Die Polizei Oberpfalz rät daher, soweit möglich auf das Elterntaxi zu verzichten. Grundschüler sollten mit dem Bus fahren oder zu Fuß zur Schule gehen und nur in Ausnahmefällen mit dem Auto zur Schule gebracht werden. Daneben machen sie auf dem Schulweg wichtige Erfahrungen als Verkehrsteilnehmer und entwickeln so ein Risikobewusstsein und Verständnis für den Straßenverkehr.

Besonderer Blick auf Sicherungseinrichtungen
Werden Kinder trotzdem mit dem Auto zur Schule gefahren oder von dort abgeholt, so ist auf die vorschriftsmäßige Sicherung aller Insassen zu achten. Die Polizei Oberpfalz überwacht in den ersten Schultagen an stark befahrenen Schulwegen wie auch vor Schulen und Kindergärten besonders die Einhaltung der Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht. Die Schutzwirkung des Sicherheitsgurtes ist hinreichend belegt.
Dennoch zeigt die Unfallstatistik, dass viele Verkehrsteilnehmer den Gurt nicht anlegen. Im Jahr 2020 waren bayernweit 44 von 200 in Pkw tödlich verunglückten Personen nicht durch einen Sicherheitsgurt gesichert – darunter auch ein Kind.
In der Oberpfalz trugen 4 Personen bei Verkehrsunfällen mit tödlichen Folgen nicht den erforderlichen Sicherheitsgurt. Auch heuer waren bereits im Regierungsbezirk drei tödlich verunglückte Personen nicht angegurtet. Deshalb wird der Schulbeginn bei den Polizeidienststellen der Oberpfalz schwerpunktmäßig unter der Überschrift „Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht“ stehen, um hier entgegenzusteuern und für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen. Besondere Verantwortung tragen Fahrzeugführer auch gegenüber Kindern im Fahrzeug. Diese vorschriftsmäßig zu sichern ist Aufgabe der Fahrzeuglenker.

Verhaltensregeln an Bushaltestellen
Auch an Bushaltestellen gelten besondere Verhaltensregeln:


Nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern alle Verkehrsteilnehmer sind aufgerufen, zu Schulbeginn besonders aufmerksam zu sein und auf die jungen Lernwilligen im Straßenverkehr zu achten. Im Umfeld von Schulen herrscht von Montag bis Freitag ein großes Aufkommen an Fußgängern und Radfahrern. Das Motto lautet deshalb: „Fuß vom Gas und bremsbereit sein, wenn sich Kinder am Fahrbahnrand befinden!“ Die gleiche Vorsicht gilt natürlich beim Vorbeifahren an Schulbushaltestellen.

Die Oberpfälzer Polizeidienststellen haben die Schulwege besonders vom 14. bis 17. September quer durch den Regierungsbezirk im Fokus. Maßnahmen und Anstrengungen für sichere Schulwege sind und bleiben ein wichtiger Baustein im Aufgabenkatalog der Oberpfälzer Polizei.

Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz

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