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Silvester ohne Beschränkungen

Feuerwerk

Symbolbild: Silvesterfeuerwerk

Nach zwei Jahren Pause sind in Bayern an Silvester pyrotechnische Gegenstände wieder im Handel erhältlich

Bayerisches Landeskriminalamt
Quelle: © BLKA

BAYERN. Dieses Jahr sind Raketen, Böller und Co. wieder vom 29.12. bis zum 31.12. im Handel erhältlich und das sogenannte „Böllerverbot“ besteht nur noch an bestimmten Plätzen. Doch welche Gegenstände dürfen legal gezündet werden und welche sind trotz alledem aufgrund ihrer Gefährlichkeit illegal?


Pyrotechnik der Kategorie 3 und 4 ist oftmals auf Märkten im benachbarten Ausland oder im Internet zu günstigen Konditionen frei erhältlich, in Deutschland jedoch nicht erlaubt. Selbst eine vorhandene CE-Zertifizierung für Kategorie 3 Feuerwerk auf ausländischen pyrotechnischen Gegenständen schützt nicht vor Strafe. Feuerwerk der Kategorie 3 ist zwar in vielen europäischen Ländern für Personen über 21 Jahren frei verkäuflich, nicht jedoch in Deutschland.
Das große Problem bei Feuerwerk aus dem Ausland oder Internet ist, die in der Regel unklare Zusammensetzungen dieser verbotenen pyrotechnischen Erzeugnisse, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist und zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann. Sie entsprechen nicht den hiesigen Sicherheitsstandards. So besteht unter anderem die Gefahr von Fehlzündungen der unkontrollierten Ware. Außerdem haben sie aufgrund ihrer anderen chemischen Zusammensetzung eine
wesentlich höhere Wirkung als hiesige Feuerwerkskörper.
Der Umgang mit nicht CE-zertifizierter Pyrotechnik stellt in Deutschland einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar. Bußgelder bis zu 50.000 Euro, sogar Freiheitsstrafen, sind hier möglich. Daher sollte man beim Kauf unbedingt auf die CE-Zertifizierung mit entsprechender Einstufung achten. Diese muss auf allen pyrotechnischen Produkten in deutscher Sprache aufgedruckt sein.


Für den richtigen Umgang mit Pyrotechnik rät Ihnen das Bayerische Landeskriminalamt:


Bericht: Bayerisches Landeskriminalamt

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