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Strafbarer Schulbesuch in Weiden

Symbolbild: Schule Quelle: Flickr.com / EnergieAgentur.NRW
Symbolbild: Schule
Quelle: Flickr.com / EnergieAgentur.NRW

WEIDEN. Offenbar gerne zur Schule gingen zwei Weidener, 26 und 27 Jahre alt. So gerne, dass sie sich sogar am Montag in den Abendstunden, etwa gegen 20:45 Uhr, auf dem Pausenhof einer Weidener Schule einfanden. Doch leider nicht um sich fortzubilden. Vielmehr sollte der Schulbesuch der beiden strafrechtliche Konsequenzen haben.
Die beiden wurden einer Personenkontrolle unterzogen, bei der die Beamten bei den jungen Herren verbotene Betäubungsmittel auffanden. Einen möglichen legalen Besitz konnten beide natürlich nicht nachweisen. Rechtskundeunterricht, erste Stunde: Der Besitz illegaler Betäubungsmittel ist nach dem BtMG strafbar.
Und so lernten beide doch noch etwas: Das ihr Besitztum strafbar ist und sie nun mit einer Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz rechnen müssen. Beide dürfen sich in Kürze vor dem Staatsanwalt verantworten.

Bericht: PI Weiden

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