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Uneinsichtiger Jugendlicher

Symbolbild: eScooter Quelle: flickr.com/René Mentschke
Symbolbild
Quelle: flickr.com/René Mentschke

REGENSBURG. Ein 17-Jähriger wurde am vergangenen Wochenende gleich zweimal mit einem E-Scooter fahrend angetroffen. Da er jeweils unter dem Einfluss berauschender Mittel stand muss er sich nun zweimal für eine Ordnungswidrigkeit verantworten.
Am Sonntag, 30.10.2022 wurde ein 17-jähriger Regensburger, welcher mit einem E-Scooter im Stadtgebiet fuhr, einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle räumte der Jugendliche ein, dass er kurz zuvor Marihuana konsumiert hatte. Er wurde daraufhin zur Durchführung einer Blutentnahme zur Dienststelle verbracht. Bei der Durchsuchung des Tatverdächtigen konnte außerdem eine geringe Menge Marihuana sichergestellt werden. Nach der erforderlichen Sachbearbeitung wurde der Regensburger an ein volljähriges Familienmitglied übergeben. Es erfolgte außerdem eine eindringliche Belehrung, dass dieser keinerlei Kraftfahrzeuge (auch E-Scooter) führen darf.

Nur kurze Zeit nach der Entlassung von der Dienststelle konnte eine Streife den 17-Jährigen jedoch erneut auf einem E-Scooter fahrend antreffen. Die Beamten erkannten den Tatverdächtigen sogleich wieder. Bei seinem Familienmitglied, welches auch mit einem E-Scooter fuhr, konnten ebenfalls drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden. Sie wurden erneut zur Dienststelle verbracht und Blutentnahmen durchgeführt.
Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz dar. Beide müssen sich nun für ihre jeweiligen Verstöße verantworten. Gegen den 17-Jährigen wurde außerdem ein Verfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet.

Bericht: PI Regensburg Süd

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