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Verstoß gegen das Waffengesetz

Bildunterschrift: Sichergestellte Messer. Das Führen von Einhandmessern ohne berechtigtes Interesse ist verboten Foto: Polizei Burglengenfeld
Bildunterschrift: Sichergestellte Messer. Das Führen von Einhandmessern ohne berechtigtes Interesse ist verboten
Foto: Polizei Burglengenfeld

BURGLENGENFELD. Beamte der Polizeiinspektion Burglengenfeld kontrollierten am Montagnachmittag an einer Bushaltestelle in der Schwandorfer Straße einen 38-jährigen Stadtbewohner. Bei dem Mann fanden die Einsatzkräfte zwei sogenannte Einhandmesser. Es ist verboten, solche Messer in der Öffentlichkeit zu führen, sofern nicht eine entsprechende Ausnahme nach dem Gesetz vorliegt. Diese Ausnahme kann beispielsweise in der Berufsausübung (berechtigtes Interesse) begründet sein. Einen plausiblen Grund konnte der Mann jedoch nicht vorweisen, weshalb die Messer sichergestellt wurden. Er muss sich nun wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz verantworten.

Bericht: PI Burglengenfeld

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