
SCHWANDORF. Eine  53-Jährige aus Schwandorf erhielt einen Telefonanruf, bei dem sie über  die Vorteile eines Kreditkartenvertrages beraten wurde. Um das Gespräch  nach einiger Zeit wieder beenden  zu können, stimmte sie in die Übersendung von Werbeunterlagen zu.  Direkt nach dem Telefonat erhielt Sie eine E-Mail, die von einer  Auftragsbestätigung sprach. 
Den darin enthaltenen Link zur Aktivierung  einer Kreditkarte betätigte die 53-Jährige aus Neugierde,  wobei sie dann die Meldung erhielt, dass der Link ungültig sei. Einige  Tage später erreichte sie eine Nachnahmesendung, für die sie beim  Postboten knapp 100.- Euro hätte entrichten sollen. Die Annahme der  Sendung verweigerte sie jedoch und entschloss sich  Anzeige zu erstatten, da sie sich sicher war, beim Telefonat nicht  wissentlich oder willentlich einen Vertrag eingegagen zu sein.
Die  Polizeiinspektion Schwandorf rät, bei telefonischen Werbeangeboten  grundsätzlich keine unbewusst zustimmenden Äußerungen zu tätigen, die  als Vertragsabschluss gewertet werden könnten.  Bei Desinteresse sollte das Telefonat schnellstmöglich und bestimmt  beendet werden. Zudem wird empfohlen, in keinem Fall Links in E-Mails  anzuklicken, welche durch unbekannte oder fragwürdige Absender  verschickt wurden.
Bericht: PI Schwandorf
