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Warnung vor dem Konsum von Kräutermischungen

Kräutermischungen oder sog. Legal Highs Quelle: Polizeipräsidium Oberpfalz
Kräutermischungen oder sog. Legal Highs
Quelle: Polizeipräsidium Oberpfalz

OBERPFALZ. Die Oberpfälzer Polizei warnt nach einem Todesfall in Zusammenhang mit dem Konsum von Kräutermischungen vor den unkalkulierbaren Risiken.
In der Oberpfalz verstarb am Wochenende ein 34-Jähriger nach dem Konsum von Kräutermischungen. Kurz nach dem Konsum brach der Mann in Anwesenheit seiner Lebensgefährtin zusammen und verstarb kurz darauf. Ein Zusammenhang mit dem Konsum der Substanz und dem plötzlichem Versterben liegt nahe und wird derzeit von der Kriminalpolizei geprüft. Dieser Fall zeigt auf tragische Weise auf, welche Risiken mit dem Konsum derartiger Substanzen zusammenhängen können.
Bei Kräutermischungen handelt es sich um synthetische Cannabinoide oder andere synthetische Wirkstoffe mit psychoaktiver Wirkung. Die Mittel werden als Kräutermischungen in kleinen Tüten verkauft und versprechen eine ähnliche berauschende Wirkung wie THC, dem Wirkstoff von Marihuana. Konsumiert werden die Mittel in der Regel durch Rauchen der Substanzen.

Bis zur Einführung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) im Jahr 2016, konnten die Kräutermischungen legal erworben werden, was ihnen damals auch den verharmlosend umgangssprachlichen Namen „Legal Highs“ einbrachte. Nicht zuletzt aufgrund der erheblichen Gesundheitsgefahren wurde der Besitz und weitere Umgang gesetzlich geregelt.
Die Mittel können meist im Internet im In- und Ausland gekauft werden und werden dem Besteller per Post geliefert. Die Internetseiten werden professionell betrieben und die Verpackungen ansprechend gestaltet. Insbesondere Jugendliche fühlen sich von der Vermarktung angesprochen.
Auf die Risiken, welche ein Konsument mit dem Genuss der Mischungen eingeht, wird nicht hingewiesen. Diese sind jedoch äußerst hoch. Die NpS werden zum Teil von Hand gemischt und der einzelne Wirkstoffgehalt und die daraus resultierende Wirkweise der einzelnen Stoffe sind für den Konsumenten nicht vorherzusehen. Die Zusammensetzung der Verpackungen kann daher auch stark variieren. Insbesondere die Wirksamkeit der Substanzen kann dann um ein Vielfaches höher sein, als bei Marihuana.

Immer wieder kommt es nach dem Konsum der Substanzen zu schweren, für den Konsumenten nicht vorhersehbaren, gesundheitlichen Schädigungen. Neben körperlichen Folgen wie Kreislaufversagen, Organversagen und Ohnmacht besteht auch die Gefahr psychischer Folgen, wie Psychosen und Wahnvorstellungen, welche eine notfallmedizinische Versorgung notwendig machen. Im schlimmsten Fall kann der Konsum, wie eingangs beschrieben, zum Tod führen. Ob die Substanz ursächlich für den Tod des Mannes war, müssen weitere Ermittlungen klären.
Die Polizei Oberpfalz warnt eindringlich vor dem Konsum solcher Substanzen. Neben den unvorhersehbaren Wirkungen solcher Substanzen steht der Umgang mit den Stoffen nach dem Neuen-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) oder dem Betäubungsmittelgesetz unter Strafe. 

Link zu Suchtberatungsstellen in der Oberpfalz:
https://www.bezirk-oberpfalz.de/_Resources/Persistent/474c64b588154c3788b42f6997aadb534c4e5538/Suchtberatungsstellen.pdf

Internetseite zur Aufklärung über Drogen für Jugendliche:
https://www.polizeifuerdich.de/deine-themen/drogen/illegale-synthetische-drogen?type=jjj7qqq

Internetseite der BZgA zum Thema Sucht:
https://www.bzga.de/was-wir-tun/suchtpraevention/

Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz

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