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Wildunfall – Was tun? Wie vermeiden?

Symbolbild: Rehbock
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BEREICH AMBERG. Innerhalb der vergangenen Woche wurden im Bereich der Polizeiinspektion Amberg insgesamt 11 Wildunfälle (106 Wildunfälle 2023) gemeldet, sind somit keine Seltenheit und gilt noch immer als Hauptunfallursache im Straßenverkehr. Der entstandene Sachschaden liegt hierbei im 5-stelligen Bereich. Glücklicherweise mussten keine Verletzten verzeichnet werden. Immer wieder wird jedoch festgestellt, dass Unfallbeteiligte nicht wissen, was nach einem Wildunfall zu tun ist.

Die Polizeiinspektion Amberg gibt deshalb nachfolgende Tipps:


Als Gefahrenstellen und -zeiten gelten:


Schadensersatz – Ansprüche für Fahrer und Jagdpächter
Entgegen der landläufigen Meinung ist der zuständige Jagdpächter nicht schadensersatzpflichtig. Umgekehrt kann der Jagdpächter vom Unfallfahrer auch keine Kostenerstattung für die Beseitigung der Tierleiche verlangen. Auch Schadensersatz steht ihm nicht zu, weil Wildtiere herrenlos sind und damit nicht in seinem Eigentum stehen. Die Ausnahme ist, wenn der Autofahrer es versäumt, den Wildunfall zu melden, so dass eventuell verwertbares Wildbret verdirbt. In diesem Fall besteht ein Schadensersatzanspruch zugunsten des Jagdpächters. Ein Schadensersatzanspruch beziehungsweise Wildschadenersatz besteht weiterhin, wenn durch den Unfall Schäden am Grundstück des Jagdpächters entstanden sind.
Die Versicherung reguliert in der Regel die Schäden nach einem Wildunfall (Teil-/Vollkasko). Ausschlaggebend für die Anerkennung eines Wildunfalls ist für die Versicherung das Vorhandensein einer entsprechenden Wildunfallbescheinigung. Diese erhalten Sie von Ihrer Polizei!

Wildunfälle vermeiden!


Die Polizeiinspektion Amberg wünscht allen Verkehrsteilnehmern eine gute und unfallfreie Fahrt. Sollte es trotzdem zu einem Unfallgeschehen mit einem Wildtier kommen, verständigen sie Ihre Polizei unter der Notrufnummer „110“.

Bericht: PI Amberg

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