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Haftbefehl gegen Tierarzt wegen Besitz und Verbreitens von Kinderpornografie im Darknet

Symbolbild: Mann am Computer
Symbolbild

MÜNCHEN / BAMBERG / UNTERFRANKEN / SCHWABEN. Nach mehrmonatigen und intensiven Ermittlungen gelang es Fahndern des Bayerischen Landeskriminalamtes und Staatsanwälten des Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet, einen 62-jährigen Tierarzt aus Schwaben wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie festzunehmen.

Der Tatverdächtige steht im dringenden Verdacht, über längere Zeit auf mehreren Pädophilen-Plattformen im Darknet eine Vielzahl von kinderpornographischen Bildern und Videos verbreitet zu haben. Zur Täterermittlung wurde ein verdeckter Ermittler des Bayerischen Landeskriminalamtes eingesetzt, welcher über mehrere Monate mit dem User Kontakt hielt und schließlich den Beschuldigten identifizieren konnte.
Hierbei nutzte der verdeckte Ermittler die auf Initiative Bayerns im letzten Jahr neu geschaffene Möglichkeit, bestimmte kinderpornografische Inhalte zu übermitteln, um das Vertrauen des Verdächtigen zu gewinnen.

Aufgrund der Feststellungen erließ das Amtsgericht Bamberg einen Haftbefehl gegen den 62-Jährigen, der bereits in der Nacht von Sonntag, 02.05., auf Montag, 03.05.2021, in einer unterfränkischen Klinik vollzogen wurde, in welcher sich der Verdächtige als Patient befand. Der Beschuldigte war bereits im Jahr 2019 wegen gleichartiger Taten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt war.
Die Durchsuchung seines Krankenzimmers sowie seiner Wohnung und Praxisräume führte zur Sicherstellung von mehreren Smartphones, Rechnern, Festplatten und einer Vielzahl von Datenträgern. Insgesamt wurde ein Datenvolumen von mehreren Terabytes beschlagnahmt. Bereits in einer ersten Grobsichtung konnten zahlreiche kinderpornografische Inhalte festgestellt werden. Die Datenträger werden nun ausgewertet, der 62-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Weitere Einzelheiten zum Ermittlungsverfahren können aus ermittlungstaktisch en Gründen und, um Folgeermittlungen nicht zu gefährden, derzeit nicht mitgeteilt werden.

Bericht: Bayerisches Landeskriminalamt

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