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Studie zur Typologie von Sexualstraftätern

Die Kriminologische Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei (KFG) veröffentlicht eine Studie zur Typologie von Sexualstraftätern

Bayerisches Landeskriminalamt
Quelle: © LKA Bayern

MÜNCHEN. Gibt es den Sexualstraftäter oder lassen sich verschiedene Typen von Sexualstraftätern unterscheiden? Die KFG hat spezifische Merkmale unter die wissenschaftliche Lupe genommen. Zwischen Personen, die Sexualstraftaten begehen, gibt es deutliche Unterschiede. Die Ergebnisse sollen insbesondere bei Sexualstraftaten mit einem zunächst unbekannten Täter die polizeilichen Ermittlungen unterstützen und Hinweise zur Überführung der Täter anhand polizeilicher Erkenntnisse liefern.
Wie kaum ein anderer Deliktsbereich haben Sexualstraftaten sowohl gesellschaftlich, polizeilich als auch kriminalpolitisch in den letzten Jahren große Aufmerksamkeit erfahren – bis hin zur mehrfachen Änderung des Strafgesetzbuches (StGB). Nicht nur nach einer Opferwerdung haben Betroffene lange mit physischen und psychischen Folgen zu kämpfen, auch die Furcht vor einer solchen Tat hat Auswirkungen auf die Lebensqualität.
Die Relevanz der Verhinderung von Sexualstraftaten und deren zügiger Aufklärung steht außer Frage. Besonders außerhalb des sozialen Nahbereichs, wenn dem Opfer die Identität des Täters nicht bekannt ist, können sich die Ermittlungen jedoch als schwierig erweisen. Genau an diesem Punkt setzt die Studie, die von der Soziologin Claudia Röhm durchgeführt wurde, an und entwickelt Tätertypen, die als ein Baustein
zur Aufklärung eines Falles dienen können. Die Datenbasis bilden 3.535 Personen ab 14 Jahren, die in der polizeilichen Datenbank mit mindestens einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (13. Abschnitt des StGB) registriert wurden. Anhand der untersuchten polizeilichen Daten kann zwischen sechs Typen von Sexualstraftätern differenziert und ein weiterer Tätertyp gebildet werden:


Die Tätertypen unterscheiden sich vor allem dahingehend, in welchem Bereich der Sexualdelikte sie (im Schwerpunkt) Taten begehen, ob sie bereits vor der ersten Sexualstraftat mit anderen Delikten polizeilich in Erscheinung treten und ob sie auch mit Körperverletzungsdelikten auffallen. Auch in Bezug auf die Anzahl aller gespeicherten Delikte und die Anzahl der zugehörigen Deliktsbereiche lassen sich deutliche Unterschiede erkennen.
Bei denjenigen Tätergruppen, zu denen polizeiliche Vorerkenntnisse vorliegen, bietet sich den Ermittlern die Möglichkeit, den noch unbekannten Täter über entsprechende Recherchen zu ermitteln. Personen dieser Tätertypen sind es auch, die zu einem großen Teil mit Straftaten im Bereich der körperverletzungsdelikte polizeilich registriert sind und eine vergleichsweise hohe Anzahl an Delikten in verschiedenen Deliktsgruppen begehen. Im Zusammenhang mit der Erkenntnis, dass viele Sexualstraftäter auch mit Körperverletzungsdelikten polizeilich auffallen, stellt Frau Röhm einen möglichen Ansatzpunkt für die polizeiliche Kriminalprävention heraus. Gewaltprävention kann einen Beitrag zur Verhinderung der Entwicklung krimineller Karrieren dahingehend leisten, dass Straftäter weniger Taten begehen, die Dauer der kriminellen Karriere verkürzt wird oder im Laufe dieser keine schwereren Straftaten – wie z.B.
Sexualdelikte – durch sie verübt werden. Die Forscherin betont aber auch, dass man sich vor dem unzulässigen Umkehrschluss, Gewalttäter seien potentielle Sexualstraftäter, hüten solle.

Der vollständige Projektbericht steht unter folgendem Link zum Download bereit:
https://www.polizei.bayern.de/mam/kriminalitaet/220504_blka_sexualstraftaeter.pdf

Bericht: Bayerisches Landeskriminalamt

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