Lockdown light: Jugendarbeit unter Auflagen weiter möglich
AMBERG-SULZBACH. Trotz verschärfter Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie und der Kontaktbeschränkungen kann Jugendarbeit vor Ort weiter betrieben werden. Paragraph 20 der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (BayIfSMV) macht dies möglich. „Jugendarbeit gehört zu den außerschulischen Bildungsangeboten und kann vorbehalt...










