BAYERN. Um die Flüchtlings- und Integrationsberatung vor dem Hintergrund des hohen Zugangs von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zu stärken, hat die Staatsregierung für die Jahre 2022 und 2023 eine Sonderförderung auf den Weg gebracht. Bayerns Integrationsminister Joachim Herrmann zieht nun eine erste positive Bilanz: „Ab sofort stehen 650 Vollzeitstellen für die Flüchtlings- und Integrationsberatung bayernweit zur Verfügung. Alle zusätzlichen von der Staatsregierung gebilligten 75 Stellen sind nun von der Freien Wohlfahrt und den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger bayernweit verteilt.“ Ergänzt werde diese Stellen-Aufstockung durch eine Sofort-Unterstützung: „Zusätzlich zu den Beraterstellen können Unterstützungskräfte auf Minijob-Basis gefördert werden, die den ukrainischen Flüchtlingen insbesondere bei der Erstorientierung helfen. Hier sind bereits über 150 Unterstützungskräfte beantragt.“ Für Herrmann steht daher fest: „Die Sonderförderung ist ein wichtiger Baustein für die Integration in Bayern.“
Um die Träger zu unterstützen, sei darüber hinaus die Förderung der Beraterkräfte in der Flüchtlings- und Integrationsberatung ab April um bis zu 13.000 Euro jährlich auf bis zu 65.000 Euro angehoben worden. „Dies schafft eine enorme Entlastung, die von den Trägern gut angenommen worden ist.“
„Es ist uns in dieser herausfordernden Zeit gelungen, den Kurs der gelingenden Integration fortzusetzen und die Flüchtlings- und Integrationsberatung auf ein starkes Fundament zu stellen“, so der Minister. „Bayern hat sich damit anders als der Bund als verlässlicher Partner der Integration erwiesen.“ Denn ursprünglich sollten – wie Herrmann weiter erläuterte – die Bundesmittel für die Migrationsberatung für Erwachsene um 28 Prozent gekürzt werden. „Erst nach berechtigtem Protest der Freien Wohlfahrt wie auch der Länder hat der Bund von einer Kürzung abgesehen.“ Dies reicht aber nicht: „Denn mit steigenden Zugangszahlen nimmt auch der Beratungsbedarf stetig zu. Hinzu kommt, dass mit dem von der Ampel-Regierung geplanten Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts auch der Kreis der beratungsberechtigten Personen erheblich ausgeweitet wird“, so Herrmann.
Bericht: Bayerisches Innenministerium