
CHAM. Die  eingesetzten Polizeibeamten können insgesamt ein positives Fazit nach  einem weitestgehend friedlichen und harmonischen Verlauf des Volksfest  in  Cham ziehen.
Mitgeführte  Mobiltelefone entwendet bzw. bereits verlorene unterschlagen wurden  insgesamt drei Geräte über den Volksfestzeitraum. In einem Fall war  gleich die ganze Handtasche einer 19-jährigen entwendet worden, in der  sich neben dem Smartphone der jungen Frau auch noch die Geldbörse des  22-jährigen Lebensgefährten befunden hatte. Am Folgetag konnten die  Geschädigten das Mobiltelefon jedoch in einer Chamer  Pension orten und verständigten daraufhin die Polizei. Der Signalton  des Handys wies den eingesetzten Beamten schließlich den Weg zur Wohnung  eines 51-jährigen. Dieser öffnete mit dem fraglichen Handy in der Hand  die Wohnungstüre. Bei der folgenden Durchsuchung  seiner Wohnung konnte der restlichen Inhalt der entwendeten Handtasche  aufgefunden werden. Einen Teil des Bargelds hatte der Mann bereits in  Haushaltsgeräte, Nahrungs- und Genussmittel umgesetzt.
Eine  eher nachlässige Betrachtung der Eigentumsverhältnisse legten auch zwei  italienische Festbesucher an den Tag, die nach Betriebsende im  Innenstadtbereich  einer Kontrolle unterzogen wurden. Der 39 und 53-jährige Mann hatten  sich Maßkrüge der Brauerei als Souvenir ausgesucht, ohne sich um eine  etwaige Vergütung Gedanken zu machen.
Wenig  polizeiaffin gebärdete sich ein 19-jähriger Besucher des  Weißbierstadls, der den uniformierten Einsatzkräften zunächst  zuprostete, sich dabei  aber lautstark einer gängigen Beleidigungsformel bediente. Bei der  anschließenden Feststellung seiner Personalien störte sein 20-jähriger  Begleiter die polizeilichen Maßnahmen, weswegen diesem ein Platzverweis  erteilt werden musste. Da er dem zunächst nicht  Folge leistete, musste die Anordnung mittels Wegschieben durchgesetzt  werden, woraufhin sich der 20-jährige ebenfalls zu einer Beleidigung der  Polizeibeamten hinreißen ließ.
Auch  einem alkoholisierten 26-jährigen musste ein Platzverweis erteilt  werden, nachdem er Gäste angepöbelt und auf die Beschwichtigungsversuche  der  verantwortlichen Gastwirte nicht reagiert hatte. Über die gesamte Dauer  des Volksfestes konnten sich aufschaukelnde Meinungsverschiedenheiten,  beginnende Auseinandersetzungen und alkoholbedingt enthemmtes  Diskussionsverhalten im Regelfall durch das schnelle,  beherzte und deeskalierende Einschreiten der anwesenden Polizei-, vor  allem aber auch der Sicherheitskräfte, die in gewohnt souveräner und  unaufgeregter Manier unter erfahrener Einsatzleitung agierten,  unterbunden werden.
Trotz  des zwischenzeitlich vielfach kommunizierten Verbots zum Konsum  alkoholischer Getränke im öffentlichen Straßenraum sowie Park- und  Grünanlagen  der Stadt Cham musste diesbezüglich wiederholt von den  Sicherheitskräften im Umfeld der Veranstaltung eingeschritten werden.  Gegen vier junge Männer, die auf der Stadthallenterrasse dem  Alkoholgenuss fröhnten, wurde Anzeige erstattet.
Berauscht  von der musikalischen Darbietung, vermutlich jedoch noch mehr vom  vorangegangenen Alkoholgenuss musste am Rande des Musikfestes  „Klingendes  Cham“ ein volltrunkener Mann dem Rettungsdienst zur Behandlung  übergeben werden.
Leider  mussten bei Verkehrskontrollen im Umfeld des Festgeländes insgesamt  auch fünf unter Alkoholeinfluss stehende Kfz-Führer beanstandet werden.  Drei der Pkw Fahrer wiesen einen Wert im Bereich einer  Ordnungswidrigkeit, die anderen beiden eine Alkoholisierung im Bereich  der absoluten Fahruntüchtigkeit auf. 
Ansonsten  ließ gelegentlich die Parkmoral einzelner Festbesucher zu wünschen  übrig, weswegen im Bereich der angeordneten Stationierungsverbote rund  um das Volksfestgelände verschiedentlich verbotswidrig abgestellte  Fahrzeuge zu ahnden waren.
Ansonsten  verhielten sich die Verkehrsteilnehmer, insbesondere auch beim Auf- und  Festzug, jedoch größtenteils kooperativ und zuvorkommend und leisteten  den Anordnungen der Verkehrsposten von Feuerwehr und Polizei problemlos  Folge.
Bericht: PI Cham

 
 

