
SCHWANDORF. Beamte der  Polizeiinspektion Schwandorf kontrollierten am 28.11.2019 zwischen 08.30  Uhr und 09.00 Uhr im Bereich Schwandorf zwei Fahrer von  Kleintransportern. 
Die Männer im Alter von jeweils 40 Jahren  waren im gewerblichen Güterverkehr unterwegs. Hier ist vorgeschrieben,  Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten zu führen. Dies machten die  Berufskraftfahrer nicht. Daher erwartet sie nun eine Anzeige nach dem  Fahrpersonalgesetz verbunden mit einem empfindlichen  Bußgeld. 
Einer der Fahrer, aus dem südlichen Landkreis Neustadt an der  Waldnaab  stammend, hatte zudem einen einzelnen Gurtstecker im  Gurtschloß stecken, um ohne Warnmeldung ohne Sicherheitsgurt fahren zu  können. Bei ihm kommt deswegen noch ein zusätzliches  Bußgeld oben drauf.
Bericht: PI Schwandorf

 
 

