Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes

Bayerisches Innenministerium
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BAYERN. Nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände hat der Ministerrat gestern den Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes beschlossen. „Mit dem Entwurf setzen wir die im Stimmkreisbericht vorgeschlagenen Änderungen um“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann nach der Sitzung. Zukünftig soll bei der Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise sowie bei der Stimmkreiseinteilung nicht mehr auf die Zahl der „deutschen“, sondern der „wahlberechtigten“ Einwohner abgestellt werden. „Weiterhin sieht der Entwurf eine Änderung der Berechnungsmethode für die Sitzverteilung vor: Künftig soll das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers angewendet werden“, so Herrmann. Dieses habe sich bereits bei Bundestagswahlen und den bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlen bewährt. Änderungen bei der Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise oder die Stimmkreiseinteilung gehen laut Herrmann mit der Gesetzesvorlage nicht einher.

Herrmann: „Der für die Mandatsverteilung und Stimmkreiseinteilung nun vorgesehene Maßstab der wahlberechtigten Einwohner entspricht nicht nur nach der aktuellen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung am ehesten den Erfordernissen der Wahlrechtsgleichheit, mit ihm kann es auch bei der bisherigen Mandatsverteilung auf die sieben Regierungsbezirke und bei der bisherigen Stimmkreiseinteilung bleiben.“
Der Gesetzentwurf wird im nächsten Schritt nun dem Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet. Mit Blick auf die bereits ab Mitte Mai möglichen Wahlen für Vertreterversammlungen zur späteren Aufstellung der Wahlbewerber kann dort nunmehr das notwendige Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist abrufbar unter https://www.innenministerium.bayern.de/suv/wahlen/landbezirk/index.php

Bericht: Bayerisches Innenministerium