Ausnüchterung und Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz – selber schuld

Symbolbild Streifenwagen der Polizei (C) Pressedienst Wagner
Symbolbild: Streifenwagen der Polizei
(C) Pressedienst Wagner

WEIDEN. Bei einem anderen Einsatz wegen Körperverletzung vor einer Weidener Diskothek in der Fußgängerzone stieg am Silvestermorgen gegen 03.00 Uhr ein stark angetrunkener 36-jähriger russischer Staatsangehöriger in ein Polizeiauto ein.
Weil er nicht mehr aussteigen wollte, musste er aus dem Streifenwagen gezogen werden. Der Betroffene fing daraufhin an, mit den Polizeibeamten zu streiten und es wurde ein Platzverweis ausgesprochen, welchem er auch nicht nachkommen wollte. Aus diesem Grund wurde der Mann in Gewahrsam genommen und er musste bis Mittag in der Zelle der PI Weiden i.d.OPf. seinen Rausch ausschlafen, nachdem ein Alkotest über 2 Promille ergeben hatte.
Hier gab er schließlich an, Arzt und Chirurg zu sein und vor einer dringenden Operation zu stehen. Er wollte sofort entlassen werden. Ein Anruf beim Klinikum entlarvte jedoch den „Möchtegern-Arzt“.
Eine bei ihm aufgefundene Ecstasy-Tablette brachte ihm schließlich noch eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz ein.

Bericht: PI Weiden