Diebstahl statt Liebesdienst in Regensburg

Symbolbild: Internet-Dating
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REGENSBURG. Die Verabredung zum Sex endete für beide Beteiligten mit einer Überraschung.
Ein 49-jähriger Regensburger vereinbarte online den Geschlechtsverkehr mit einer Prostituierten. Als er in dem von der 27-Jährigen angemieteten Apartment in der Innenstadt ankam, bezahlte er im Voraus den vereinbarten Liebeslohn und begab sich dort zum Duschen. Während dieser Gelegenheit wurde ihm aus der abgelegten Hose ein niedriger vierstelliger Eurobetrag entwendet. Der Bestohlene bemerkte dies kurz darauf und stellte die Dame zur Rede. Deren Kollegin, die sich ebenfalls im Apartment aufgehalten hatte, verließ währenddessen die Örtlichkeit.

Die hinzugerufenen Beamten der PI Süd durchsuchten daraufhin das Apartment und sicherten Spuren. Statt des entwendeten Geldes wurden jedoch „nur“ eine geringe Menge Marihuana und ein gefälschtes Personaldokument aufgefunden. Es werden deshalb Anzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz und wegen Urkundenfälschung erstattet. Außerdem wurden mehrere Verstöße hinsichtlich der Prostitution festgestellt. Diese wurde verbotenerweise im Sperrbezirk ausgeübt. Außerdem hat die Dame ihre Tätigkeit nicht ordnungsgemäß angemeldet, was einen Verstoß nach dem Prostituiertenschutzgesetz darstellt. Hinzu kommt, dass diese Art der Dienstleistung nach dem Infektionsschutzgesetz aktuell generell nicht zulässig ist. Auch hier wird eine entsprechende Anzeige erstattet.

Bericht: PI Regensburg Süd