Gewalttätiger Übergriff auf Frau in Regenstauf – DNA-Reihenuntersuchung angeordnet

Symbolbild: DNA-Test
Symbolbild: DNA-Test

REGENSTAUF. Am 08. September 2019 war es in Regenstauf zu einem sexuellen Angriff auf eine damals 38 Jahre alte Frau gekommen [Anm.d.Red. LINK zum damaligen Originalbericht]. Die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg fahndet seitdem intensiv nach zwei tatverdächtigen Männern. Nun soll eine DNA- Reihenuntersuchung weitere Ermittlungsansätze bringen.

Wie damals berichtet wurde, war am Sonntag, 08. September 2019, kurz nach 02:00 Uhr, eine 38-Jährige aus dem Landkreis Regensburg an der Bushaltestelle „Regenstauf-Post“ aus der Buslinie 41 ausgestiegen. Der Bus war um 01.35 Uhr am Regensburger Hauptbahnhof losgefahren und mit etwa 10-12 Personen besetzt.
Zwei Männer, die zuvor ebenfalls in dem Bus saßen, seien der Frau dann gefolgt. Im Umfeld eines nahe gelegenen Rewe-Marktes hätten sie die Frau aus bisher noch unklaren Gründen sexuell attackiert. Dabei erlitt die Geschädigte leichte körperliche Verletzungen. Sie wandte sich nach dem Angriff an eine nahegelegene Tankstelle, von wo aus die Polizei informiert wurde.

Eine intensive Fahndung nach den tatverdächtigen Männern verlief bislang ohne Ergebnis.
Zur Personenbeschreibung beider Männer liegen folgende Erkenntnisse vor:

  • Verdächtiger 1: männlich, groß, ca. 185-195 cm, ausgesprochen trainierte/kräftige/sportliche Figur, dunkelhäutig, sehr krauses und kurzes Haar.
  • Verdächtiger 2: männlich, klein, ca. 165-175 cm, schlanke Statur, dunkelhäutig.


Nachdem am Tatort DNA-Spuren aufgefunden worden waren, erhofft sich die bei der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg eingerichtete Ermittlungsgruppe weitere Ermittlungsansätze durch eine DNA-Reihenuntersuchung. In enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Regensburg wurden Beschlüsse für eine DNA – Reihenuntersuchung nach §81h StPO durch das Amtsgericht Regensburg erwirkt.
Anhand der vorliegenden Erkenntnisse sollen heute an mehreren Objekten in Regenstauf bzw. Regensburg knapp 60 Personen befragt und zu einer Mitwirkung bewegt werden. Die Abgabe einer Speichelprobe darf nach der Strafprozessordnung nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung erfolgen. Die DNA-Reihenuntersuchung findet unter Beachtung der infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen statt.
Die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg führt die Ermittlungen und wird bei dem Einsatz von Kräften des Einsatzzuges Regensburg unterstützt.

Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz / Kripo Regensburg