Drogenfahrten einhergehend mit Verstößen gegen Infektionsschutzgesetz in Grafenwöhr

Blaulicht
Symbolbild Polizei

GRAFENWÖHR / KIRCHENTHUMBACH. Gleich gegen zwei Autofahrer besteht der Verdacht, dass diese unter dem Einfluss von Drogen am Steuer ihres Autos Platz nahmen. Abschließend bestätigt oder erübrigt sich dieser Verdacht erst, sobald die Ergebnisse der Blutuntersuchung vorliegen. Die Auswertungen werden jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Routinemäßig kontrollierte eine Streife am Samstagmittag einen Autofahrer aus dem östlichen Landkreis Neustadt/WN. Am Steuer ein 21-Jähriger, der in Grafenwöhr unterwegs war. Im Gespräch bemerkten die Beamten gewisse Auffälligkeiten in Bezug auf Betäubungsmittel. Auf Nachfrage gab er schließlich zu, immer wieder Marihuana zu rauchen und auch erst tags zuvor konsumiert zu haben. Ein anschließend auf der Dienststelle Eschenbach durchgeführter Drogenschnelltest reagierte auch positiv auf Cannabis. Anschließend ging es ins Krankenhaus Kemnath zur Blutentnahme.
Zum Erwerb des Marihuanas räumte er ein, dieses von einer Bekannten erhalten zu haben. Auch gegen die Bekannte aus dem Landkreis Amberg laufen nun weitergehende Ermittlungen nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Auch am Sonntagnachmittag hatte eine Streife den richtigen Riecher. Im Begegnungsverkehr von Kirchenthumbach in Richtung Troschenreuth fiel ihnen ein Kleinwagen ins Auge. Im Fahrzeug zwei junge Männer. Die Streife wendete und stoppte den Opel. Der 24-jährige Fahrer aus dem angrenzenden Oberfranken zeigte gewisse drogentypische Auffälligkeiten. Auf Befragen räumte auch er ein, hin und wieder etwas zu rauchen. Der anschließende Drogenschnelltest reagierte auf Cannabis. Auf der Dienststelle folgte durch einen hinzugezogenen Arzt die erforderliche Blutentnahme.
Auf dem Beifahrersitz fuhr ein Freund mit. Auf Nachfrage gaben beide zu, keinen triftigen Grund für ihren gegenseitigen Besuch zu haben. Der 24-Jährige wollte den 17-Jährigen lediglich zu sich nach Hause holen. Beide erhalten zudem Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Bericht: PI Eschenbach