Ein arbeitsreicher Sonntag liegt hinter den Beamten der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus

Archivbild: Verkehrskontrolle Foto: Pressedienst Wagner
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WAIDHAUS. Am Sonntag in den Frühen Morgenstunden kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus den Fahrer eines Pkws mit rumänischer Zulassung. Der Rumäne zeigte einen amerikanischen Führerschein aus dem US-Bundesstaat Florida vor. Bei Überprüfung des Dokuments stellten die Fahnder fest, dass es sich hierbei um eine Totalfälschung handelte. Ermittlungen ergaben, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Außerdem wurde festgestellt, dass für das Fahrzeug keine aktuelle Versicherung bestand. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, der rumänische Staatsangehörige muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, sowie einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

Sonntag vormittags fiel den Fahndern der Grenzpolizei Waidhaus ein Pkw mit britischer Zulassung auf, der auf der BAB A6 in Richtung Landesgrenze unterwegs war. Das Fahrzeug war mit drei Personen besetzt. Bei einer Kontrolle des Fahrzeugs sowie der rumänischen Fahrzeuginsassen fanden die Beamten eine Sporttasche im Kofferraum auf, die mit etlichen Parfums gefüllt war. Diese haben einen Wert von ca. 1350 Euro. Da die Personen keinen Eigentumsnachweis für die aufgefundenen Parfums erbringen konnten, wurden diese sichergestellt.

Ebenfalls am Sonntag, kontrollierten die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus gegen Mittag einen Pkw mit deutscher Zulassung, der in das Bundesgebiet einreisen wollte. Auf dem Beifahrersitz saß ein rumänischer Staatsangehöriger. Bei der Kontrolle wurden im Handschuhfach des Fahrzeugs zwei Schlagringe aufgefunden, die dem Beifahrer gehörten. Die Schlagringe wurden sichergestellt, den Rumänen erwartet nun eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Am Sonntagabend kontrollierten Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus im Rahmen der stationären Grenzkontrollen in Waidhaus den Fahrer eines Pkws mit deutscher Zulassung. Hierbei stellten die Beamten fest, dass gegen den deutschen Fahrer zwei rechtskräftige Fahrverbote bestanden. Aus diesem Grund wurde die Weiterfahrt unterbunden und das Fahrverbot somit vollzogen. Der Führerschein wird bis zum Ende des Fahrverbots bei der Polizei verwahrt. Der Deutsche muss sich zudem wegen Fahrens trotz Fahrverbot verantworten.

Bericht: GPI Waidhaus