„Eiskalte Unfallflucht“ in Weiden

Taxi
Symbolbild: Taxi

WEIDEN. Nicht nur die Außentemperaturen sondern auch die Handlungsweise eines 36jährigen Landkreisbewohners waren bei einem Verkehrsunfall am Samstagabend eiskalt.
Der 36jährige Fiatfahrer befuhr die Leimberger Straße in stadteinwärtiger Richtung und missachtete, scheinbar ohne seine Geschwindigkeit auch nur zu reduzieren, an der Kreuzung zur Straße „Am alten Dorf“ das Stoppschild.
Auf der vorfahrtsberechtigten Straße kam ein 69jähriger VW-Fahrer dessen Vorfahrt der 36jährige missachtete und frontal das Fahrzeug rammte, wodurch dieses durch den Zusammenstoß gegen eine Hausmauer geschleudert wurde.
Der Fiatfahrer stieg scheinbar unverletzt aus seinem Fahrzeug aus, ließ das Auto stehen und flüchtete unvermittelt in Richtung Frauenrichter Straße. Der VW-Fahrer wurde bei dem Unfall mittelschwer verletzt und musste zur stationären Behandlung ins Klinikum Weiden eingeliefert werden.

Eine sofort eingeleitete Fahndung mit mehreren eingesetzten Streifen brachte zunächst keinen Erfolg. Nach Zeugenhinweisen konnte der tatverdächtige und flüchtige Fahrer in einem Taxi auf der B470, Höhe Alpenrose nach Anwendung von unmittelbaren Zwang festgenommen werden. Kurz vor der Anhaltung warf er noch eine Tüte mit 25 Gramm Marihuana aus dem Fahrzeugfenster. Vermutlich hatte er nicht damit gerechnet, dass nicht nur vor, sondern auch hinter dem Taxi ein Polizeiauto fuhr.
Bei der Festnahme wurde auch gleich der vermutliche Grund seiner Flucht festgestellt. Erstens besaß der Mann keine gültige Fahrerlaubnis, zweitens hatte er als Fahrzeugführer Alkohol konsumiert, drittens bestand der Verdacht, dass er selbst Drogen konsumiert hatte und viertens war er unerlaubt im Besitz von Betäubungsmitteln.
Bei der Polizeiinspektion Weiden wurde bei dem Probanden eine Blutentnahme durchgeführt, nachdem ein Atemalkoholtest einen Wert von 0,96 Promille ergab. Das Fahrzeug wurde zur Spurensicherung sichergestellt.
An den beiden Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von ca. 12.000 Euro. Eine Wohnungsdurchsuchung beim Beschuldigten brachte keine weiteren  Betäubungsmittel zum Vorschein. Auf den jungen Mann warten nun Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln, fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernens vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis und eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Bericht: PI Weiden