Fakeshop zur Erlangung von Kreditkartendaten

Symbolbild: Computerkriminalität
Symbolbild: Computerkriminalität

FRIEDENFELS. Eine 38-jährige Frau bestellt vor ca. 4 Wochen bei einem Onlinehändler im Internet Ware für knapp 50 Euro und bezahlte die Bestellung mit ihrer Kreditkarte.  
Die Kreditkarte wurde mit dem Kaufpreis belastet, die bestellte Ware aber letztlich nicht geliefert. Zudem erschienen auf der Kreditkartenrechnung noch diverse Abbuchen in einer Höhe von 100 bis 200 Euro, welche die Geschädigte nicht getätigt hatte. Nach Sachlage ist davon auszugehen, dass der Onlinehändler lediglich ein Verkaufsgeschäft vortäuschte, um auf diese Weise an die Kreditkartendaten zu kommen und diese später unberechtigt als Zahlungsmittel einzusetzen.
Es handelt sich dabei um einen sogenannten „Fakeshop“, eine täuschend echt aussehende Verkaufsplattformen im Internet. Mit dem Unterschied, dass Betrüger damit Geld verdienen, während ihre Opfer Geld verlieren.

Bericht: PI Tirschenreuth