Falscher Strafbefehl

Symbolbild: Gesetzbücher
Symbolbild: Gesetzbücher

SCHWANDORF. Ein 55-jähriger Schwandorfer erhielt eine E-Mail einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei. Als Anlage wurde ein Strafbefehl übersandt, laut dem er eine Geldstrafe in Höhe von 475,50.- Euro überweisen müsse.
Für den Fall der Weigerung wurden in dem Strafbefehl acht Tage Haft angedroht. Da dem 55-Jährigen kein Strafverfahren gegen ihn bekannt war, erstattete er folgerichtig Anzeige bei der Polizei. Hier stellte sich schnell heraus, dass die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei nicht existent ist und ein versuchter Betrug vorliegt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals deutlich darauf hin, dass rechtswirksamer Schriftverkehr weder durch die Polizei noch durch die Justizbehörden per E-Mail, sondern per Post direkt an den Betroffenen selbst oder seinen rechtlichen Vertreter versandt wird.

Bericht: PI Schwandorf