Fehlender Seitenabstand beim Überholen bringt Rollerfahrer zum Sturz

Symbolbild: Mofaroller
Symbolbild: Mofaroller

SULZBACH-ROSENBERG. Auf der Bundesstraße 85 kam es am Dienstagnachmittag (24.08.2021) gegen 13.35 Uhr zu einem Verkehrsunfall, bei dem sich ein 62jähriger Motorrollerfahrer leichte Verletzungen zuzog. Unfallursächlich war der fehlende Seitenabstand eines Lkw-Gespanns zu dem Zweiradfahrer während eines Überholvorgangs.

Zur Unfallzeit waren sowohl der Rollerfahrer als auch der 43jährige Fahrer eines dänischen Lkw-Gespranns, bestehend aus einem großen Abschleppwagen und einer nachgezogenen Sattelzugmaschine, auf der Bundesstraße 85 von Amberg in Richtung Sulzbach-Rosenberg unterwegs.

Etwa einen Kilometer nach der Abzweigung bei Grund setzte das Fahrzeuggespann zum Überholen des Rollerfahrers an. Weil der Lkw-Fahrer dabei den Seitenabstand zum Zweirad nicht ausreichend einhielt, geriet der Rollerfahrer in den Sog der schweren Fahrzeuge und stürzte in der weiteren Folge, ohne dass ein Zusammenprall der Fahrzeuge erfolgt war.

Bei dem Sturz zog sich der 62jährige Rollerfahrer leichte Verletzungen zu, der Rettungsdienst verbrachte ihn in das örtliche Krankenhaus. An dem Motorroller entstand Sachschaden in Höhe von etwa 300 Euro, er war noch fahrbereit.

Weil mit Eingang der Erstmeldung von einem schwereren Unfallgeschehen ausgegangen werden musste, wurden auch die Feuerwehren Rosenberg und Siebeneichen zur Unfallstelle alarmiert. Die Feuerwehrleute mussten glücklicherweise die polizeiliche Unfallaufnahme nur mit verkehrslenkenden Maßnahmen begleiten.

Der ausländische Unfallverursacher musste auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Amberg zur Sicherstellung des Strafverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung einen Zustellungsbevollmächtigten benennen und konnte danach seine Fahrt fortsetzen.

Für die Zeit der Unfallaufnahme, knapp eine Stunde, war die Bundesstraße 85 halbseitig gesperrt. Zu größeren Verkehrsbehinderungen kam es nicht.

Bericht: Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg