FFP2-Maskenpflicht in städtischen Gebäuden in Amberg

Ab dem 27.04. gilt in Bayern die Maskenpflicht
Symbolbild: Mund-Nase-Maske

AMBERG. Die Stadt Amberg weist darauf hin, dass die Besucherinnen und Besucher in den städtischen Dienstgebäuden medizinische Masken bzw. FFP2-Masken tragen müssen. Ein Behördengang kann derzeit nur in dringenden Angelegenheiten und nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich wahrgenommen werden.
Zugang zu den Gebäuden erhalten Bürgerinnen und Bürger, wenn sie zuvor einen Termin mit dem jeweiligen Amt vereinbart haben. Die Terminvergabe erfolgt entweder per Telefon oder E-Mail mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Für das Einwohneramt, die KFZ-Zulassung und die Führerscheinstelle ist zudem eine Online-Terminvereinbarung über die Homepage möglich.

Bericht: Stadt Amberg