Geburtstagsfeier in Freihung trotz geltender Allgemeinverfügung

Symbolbild: Party
Symbolbild: Party

FREIHUNG. Am 06.02.21, gegen 18:40 Uhr, feierten, trotz geltender Allgemeinverfügung gem. Infektionschutzgesetz (§4 Kontaktbeschränkung), sechs US-Amerikaner einen Geburtstag im Bereich Seugast; alle Beteiligten stammten aus unterschiedlichen Haushalten.
Die Feier wurde aufgelöst und Personen des Hauses verwiesen. Auf alle sechs Beteiligten kommt nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu. Mit einem Bußgeld in Höhe von jeweils 250 Euro muss gerechnet werden.

Bericht: PI Auerbach