Herrmann zieht Bilanz zu Schwerpunktkontrollen im November

Symbolbild: Großkontrolle Foto: © Pressedienst Wagner
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BAYERN. Im Rahmen der länderübergreifenden Kooperation haben die Polizeien in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen vom 8. bis zum 21. November gemeinsam landesweite Schwerpunktkontrollen durchgeführt. „Hauptzielrichtung der Fahnder waren Einbrecherbanden, Kfz-Diebstähle und Betäubungsmittel“, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. „Allein in Bayern haben unsere rund 1.700 eingesetzten Polizistinnen und Polizisten 8.315 Personen und 4.933 Fahrzeuge kontrolliert.“ Laut Herrmann mussten 203 Verstöße angezeigt werden. Unter anderem gingen den Fahndern Rauschgift, illegale Waffen, gefälschte Urkunden wie Impfpässe, betrunkene Autofahrer sowie zur Fahndung ausgeschriebene Personen ins Netz. Acht Personen nahm die Bayerische Polizei in Haft. „Damit ist Bayern ein Stück sicherer“, bilanzierte der Innenminister. „Unsere länderübergreifenden Schwerpunktkontrollen haben sich bewährt. Wir planen auch im kommenden Jahr vergleichbare Aktionen.“

Länderübergreifend waren bei den Schwerpunktkontrollen im oben genannten Zeitraum 5.125 Polizeibeamte im Einsatz. Es wurden in den fünf Bundesländern insgesamt 21.227 Personen und 13.216 Fahrzeuge kontrolliert. Ausfluss der Kontrollen waren 1.147 Anzeigen.

Einige ausgewählte Erfolge bayerischer Fahnder im Rahmen der Kontrollaktion:

  • Im Rahmen der Fahndung hat die Polizei in Unterfranken einen Einbrecher festgenommen, der zuvor in ein Wohnanwesen eingebrochen war. Bei der anschließenden Durchsuchung seines Zimmers fand sich zahlreiches Diebesgut, das aus mindestens zwei weiteren Einbruchdiebstählen stammt.
  • Bei einer Fahrzeugkontrolle in Oberfranken haben Polizisten festgestellt, dass das Auto kürzlich in Baden-Württemberg im Zusammenhang mit Wohnungseinbruchdiebstählen aufgefallen war. Im Fahrzeug fanden die Fahnder bei der anschließenden Durchsuchung mutmaßliches Diebesgut.
  • Bei einer weiteren Kontrolle in Oberfranken wies sich ein Beschuldigter mittels einer AOK-Karte mit falschen Personalien aus. Die eingehende Überprüfung ergab, dass ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Berlin aufgrund Diebstahls bestand. Der Beschuldigte wurde daraufhin in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
  • Im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Nord nahmen Fahnder bei einer Kontrollstelle einen Beifahrer fest, der mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen räuberischen Diebstahls gesucht wurde.
  • In München kontrollierten Polizisten einen Transporter. Dabei wurden ein verbotener Elektroschocker, vermutliches Diebesgut sowie Einbruchswerkzeug aufgefunden.


Bericht: Bayerisches Innenministerium