Hoverboard auf öffentlichen Verkehrsgrund

Symbolbild: Hoverboard
Symbolbild: Hoverboard

SCHWANDORF. Am 11.10.2019 bemerkte eine Streifenbesatzung der PI Schwandorf einen 15-Jährigen Schwandorfer in der Hochrainstraße, als Dieser mit seinem nicht zugelassenen Hoverboard unterwegs war. Dieses Gefährt hatte weder einen Versicherungsschutz, noch ist es überhaupt für den Straßenverkehr zugelassen. Zudem wird für das Führen eines solchen Hoverboards ein Führerschein benötigt, welchen der Fahrer ebenfalls nicht vorzeigen konnte.
Gegen ihn wird nun aufgrund mehrerer Straftaten ermittelt.
Die Polizei Schwandorf weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass solche als „Spielzeug“ geführten Hoverboards nicht im öffentlichen Verkehr geführt werden dürfen.

Bericht: PI Schwandorf