Kontrollen hinsichtlich Infektionsschutz über das Oster-Wochenende in Regensburg

Ab dem 27.04. gilt in Bayern die Maskenpflicht
Symbolbild: Mund-Nase-Maske

REGENSBURG. Die Polizeiinspektion Regensburg Süd hat mit Unterstützung von Kräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei die Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen am Osterwochenende kontrolliert. Die Mehrzahl der Bürger verhält sich nach wie vor vorbildlich. Trotzdem wurden mehrere Verstöße festgestellt.

Insgesamt wurden 72 Personen angezeigt, die sich nicht an die geltenden Kontaktbeschränkungen gehalten haben. Der Großteil dieser Verstöße geht auf insgesamt 44 Personen zurück, die sich am Ostersonntag an einem Sportplatz getroffen haben. In diesem Zusammenhang wurde auch noch eine Kleinmenge Marihuana sichergestellt und zur Anzeige gebracht.
Am Samstag, 03.04.2021, öffnete ein Bekleidungsgeschäft im Stadtosten. Der Betreiber wollte für sich das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in Anspruch nehmen, welches das Öffnen von Schuhgeschäften wieder gestattet. Da der Schwerpunkt des Sortiments jedoch in textilen Bereich lag, wurde der Verantwortliche aufgefordert, wieder zu schließen. Dies wurde umgehend umgesetzt.
Des weiteren wurden 12 Personen wegen Verstößen gegen die nächtliche Ausgangssperre und eine Person wegen des Nicht-Tragens einer vorgeschriebenen MNS-Bedeckung angezeigt.

Bericht: PI Regensburg Süd