Kein berechtigtes Interesse Messer zu führen

Archivbild: Verkehrskontrolle Foto: Pressedienst Wagner
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SCHWANDORF. Am Montag gegen 11.00 Uhr wurde auf der A93 bei Schwandorf ein 23-Jähriger aus Leipzig einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Zuge einer tiefergehenden Kontrolle konnte bei dem Mann ein Springmesser aufgefunden werden. Zum Führen eines solchen Messers in der Öffentlichkeit bedarf es eines sogenannten berechtigten Interesses. Dieses lag nicht vor. Daher beging der Mann eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld verbunden sein wird.
Das Messer wurde zum Zwecke der Einziehung beschlagnahmt.

Bericht: PI Schwandorf