Kirwan im Amberg-Sulzbacher Land sind Kulturerbe

Lebendige Kirwa-Tradition im Landkreis wurde gewürdigt

Landrat Richard Reisinger, Tourismusfachwirtin Regina Wolfohr und Kreisheimatpfleger Dieter Kohl mit seinem Sohn Jakob freuen sich vor dem Kirwadenkmal im Innenhof des Landratsamtes über die Aufnahme in die Landesliste des Immateriellen Kulturerbes Foto: Christine Hollederer
Landrat Richard Reisinger, Tourismusfachwirtin Regina Wolfohr und Kreisheimatpfleger Dieter Kohl mit seinem Sohn Jakob freuen sich vor dem Kirwadenkmal im Innenhof des Landratsamtes über die Aufnahme in die Landesliste des Immateriellen Kulturerbes
Foto: Christine Hollederer

AMBERG-SULZBACH. Die Information erhielt Landrat Richard Reisinger am Dienstag um kurz nach 13 Uhr: Die Kirwan im Amberg-Sulzbacher Land werden im Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
„Wir freuen uns riesig über die Aufnahme in die Bayernliste des Immateriellen Kulturerbes“, sagt Landrat Richard Reisinger. „Es ist ein Zeichen der Wertschätzung für die Brauchtumspflege, die im Amberg-Sulzbacher Land aktiv gelebt wird. Die traditionellen Kirwan stehen für unseren Landkreis und seine Bewohner. Kirwan sind ein bedeutender Bestandteil unserer Heimat und sie stehen auch für das soziale Miteinander und das Wir-Gefühl, auf das es in der aktuell schwierigen Zeit auch ankommt.“

Rund 120 Kirwan zählt der Landkreis Amberg-Sulzbach, bayernweit wohl einmalig. Seit 2019 hatte sich der Landkreis Amberg-Sulzbach deshalb mächtig ins Zeug gelegt, damit die lebendige Kirwa-Tradition von der UNESCO gewürdigt wird. Gut 550 Arbeitsstunden haben Tourismusfachwirtin Regina Wolfohr und Kreisheimatpfleger Dieter Kohl für die Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen investiert. Gründliche Recherchen in den hiesigen Archiven in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Archivaren waren die ersten Schritte. Parallel dazu wurde ein detaillierter Fragebogen für die Bevölkerung erstellt. Die Umfrageanalyse brachte einige Erkenntnisse, die in die Bewerbung mit einfließen konnten. Die Bürger schickten unter anderem alte Fotos, Zeitungsartikel, Plakate, Speisekarten und Ausschnitte aus Chroniken ein, die für die Rekonstruktion der Kirwa-Historie von großer Bedeutung waren.

Die Aufnahme in das Verzeichnis des Bayerischen Immateriellen Kulturerbes bedeutet laut Regina Wolfohr und Dieter Kohl eine würdige Wertschätzung für die Erhaltung und Weiterentwicklung dieses umfangreichen und gesichtsträchtigen Brauchtumskomplexes. Landrat Richard Reisinger dankte den beiden Verantwortlichen für ihren unermüdlichen Einsatz bei der Erstellung der Bewerbung.
Auch Staatsminister Albert Füracker gratulierte dem Landkreis Amberg-Sulzbach: „Mit dem Bayerischen Landesverzeichnis will die Bayerische Staatsregierung das reiche Erbe an immateriellen kulturellen Ausdrucksformen im Freistaat sichtbar machen und die Bedeutung lebendiger Traditionen und Ausdrucksformen noch stärker in den öffentlichen Fokus rücken. Die Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis ist dabei auch ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für den persönlichen Einsatz im Zusammenhang mit dem Erhalt und der Weitergabe der Traditionen. Dieses Engagement ist Ausdruck gelebter Heimatverbundenheit und leistet einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in Bayern.“
Neben den Kirwan im Amberg-Sulzbacher Land wurden auch der Evangelische Hochzeitszug aus der ehemaligen Grafschaft Wertheim (Unterfranken) und das Neustadter Kinderfest (Oberfranken) in das Bayerische Landesverzeichnis aufgenommen. Die Neueinträge stammen aus dem Rückstellungsverfahren der 5. Bewerbungsrunde 2021/2022. Und sie zeigen: Bayern ist kulturell reich an Bräuchen, Festen, Musik und Tanz, traditionellen Handwerkstechniken und überliefertem Wissen. Mit den Neuaufnahmen umfasst das Bayerische Landesverzeichnis nunmehr 69 Einträge.

In der Bundesrepublik Deutschland ist das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes im Jahr 2013 in Kraft getreten. Zentraler Bestandteil der Umsetzung ist die Einrichtung eines Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes, in dem sich mittlerweile 131 Einträge befinden. Neben dem Bundesweiten Verzeichnis führt der Freistaat ein eigenes Landesverzeichnis. Darin werden alle Bewerbungen aufgenommen, denen das Bayerische Expertengremium die Erfüllung der Kriterien des UNESCO-Übereinkommens attestiert.

Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach