Kopfstoß gegen Rettungssanitäter

Rettungsdienst (Symbolbild Pixabay)
Symbolbild: Rettungsdienst

SÜDLICHER LANDKREIS AMBERG-SULZBACH. Wenn Helfer zu Opfer werden! Am Mittwochmorgen wurde eine Dame per Gerichtsbeschluss in ein Krankenhaus gebracht und die anordnende Behörde bat die Polizei im Vorfeld standardisiert um Amtshilfe.
Der Transport sollte mit einem Krankentransportwagen in Begleitung mit der Polizei erfolgen und die betroffene Dame zeigte sich einsichtig und sehr kooperativ. Ihr 32-jähriger Mitbewohner allerdings, der in ihrer Abwesenheit die Wohnung verlassen sollte, gefiel die Situation überhaupt nicht. Auch nach mehrfacher Aufforderung der Wohnungseigentümerin wollte er nicht gehen und redete sich in Rage. Die Polizeibeamten sprachen ihm daraufhin einen Platzverweis aus, auf den er nicht reagierte. Er wurde zunehmend aggressiver und als ein 36-jähriger Rettungssanitäter beruhigend mit ihm reden wollte, gab er ihm unvermittelt einen Kopfstoß ins Gesicht.
Daraufhin wurde er von den Polizeibeamten mit unmittelbarem Zwang sofort zu Boden gebracht und nach heftigen Widerstand gefesselt. Der Mann biss dabei zwei Beamte und trat mit den Beinen mehrfach zu. Das geschah alles unter wüsten Beleidigungstriaden und endete mit Morddrohungen gegen den ebenfalls anwesenden Vermieter und allen sonstigen Personen. Auf Grund der akuten Fremdgefährdung und des psychischen Ausnahmezustands musste er in das Bezirkskrankenhaus eingeliefert werden.
Ergebnis des Einsatzes, ein verletzter Rettungssanitäter und zwei verletzte Polizeibeamte. In diesem Fall werden neben zahlreichen weiteren Delikten auch wegen des tätlichen Angriffs auf den Rettungssanitäter Ermittlungen nach dem relativ neuen Straftatbestand „Tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen“ geführt. Dieser Straftatbestand wurde erst vor 2 Jahren aufgrund der Übergriffe auf  Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes eingeführt und wird leider immer öfter Realität.

Bericht: PI Amberg