Landkreis fördert Nachhaltigkeit – Anträge bis 31. März einreichen

Landratsamt Amberg-Sulzbach Foto: Pressedienst Wagner
Landratsamt Amberg-Sulzbach
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AMBERG-SULZBACH. Zur Förderung und Umsetzung des Leitbildes gewährt der Landkreis Amberg-Sulzbach finanzielle Zuwendungen an örtliche Maßnahmenträger. Bewerbungen um Fördermittel können bis zum 31. März schriftlich an das Landratsamt Amberg-Sulzbach, Sachgebiet L1, Schloßgraben 3, 92224 Amberg geschickt werden.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Institutionen, Vereine und Verbände im Landkreis Amberg-Sulzbach, die an einer Mitwirkung im Leitbildprozess interessiert sind und Maßnahmen umsetzen, die die Ziele des Leitbildes des Landkreises unterstützen.

Die Zuwendung beträgt bis zu 80% der veranschlagten förderfähigen Projektkosten, jedoch nicht mehr als 1.000 Euro je Maßnahme. Die Entscheidung, welche Projekte gefördert werden können, trifft der Nachhaltigkeitsrat, der zwei Mal pro Jahr tagt. Für die Vergabe von Fördergeldern ist entscheidend, dass die Maßnahme einen innovativen Charakter hat, sprich so noch nicht durchgeführt wurde bzw. noch nicht besteht, mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und die Projekte tatsächlich zur Umsetzung der im Leitbild des Landkreises Amberg-Sulzbach festgelegten Ziele beitragen.
Das Leitbild selbst, Informationen zur Art und Höhe der Zuwendungen sowie die entsprechenden Bewerbungsformulare sind online unter www.deinezukunft-as.de unter „Kontakt“ abrufbar. Auf dieser Internetseite werden auch bereits geförderte Projekte vorgestellt und während ihrer Realisierung begleitet.

Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach