Löhne nicht bezahlt – Sozialabgaben hinterzogen

ZOLL
Symbolbild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

NEUMARKT. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Weiden führten dazu, dass ein im Landkreis Neumarkt/Opf, ansässiger Transportunternehmer vom Amtsgericht Nürnberg zu einer Geldstrafe in Höhe von 160 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt wurde.
Der Unternehmer zahlte seinen Mitarbeitern über einen Zeitraum von fast drei Jahren insgesamt ca. 52.000.– Euro zu wenig an Löhnen.
Als Folge davon unterließ er es in 42 Fällen die beschäftigten Arbeitnehmer bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, ordnungsgemäß anzumelden.

Die auf die Löhne entfallenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen wurden von dem Geschäftsmann nicht fristgerecht abgeführt. Auf diese Weise sparte sich der Firmeninhaber Sozialversicherungsbeitrage in Höhe von ca. 19.000.– Euro.
Neben der Geldstrafe muss der Beschuldigte auch für den entstandenen Schaden aufkommen.

Bericht: Hauptzollamt Regensburg