Mehrere Gesetzesverstöße in Waldsassen

Chinaböller
Symbolbild

WALDSASSEN. Am Wochenende hatte die Grenzpolizeigruppe Waldsassen wieder alle Hände voll zu tun. Neben Verstößen nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz wurden auch verkehrsrechtliche Verstöße sowie Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.

Am Samstag kaufte ein tschechischer Staatsangehöriger ein Auto in Deutschland und montierte daran die mitgebrachten, tschechischen Händlerkennzeichen. So wollte er das Fahrzeug in sein Heimatland überführen, was in dieser Form allerdings unzulässig ist.

Ein 17jähriger besuchte mit seiner Mutter einen Asiamarkt in Tschechien und deckte sich dort mit verbotenen Silvesterböllern ein. Diese war er nach dem Grenzübertritt allerdings gleich wieder los, da die pyrotechnischen Gegenstände in die Kategorien F3 (Mittelfeuerwerk) und F4 (Großfeuerwerk) eingestuft waren, welche sprengstoffrechtlich erlaubnispflichtig sind und üblicherweise nur an professionelle Pyrotechniker ausgegeben werden.

Ein vollbesetzter Pkw mit fünf ausländischen Staatsangehörigen, welche in Sachsen-Anhalt wohnhaft sind, kam bei Waldsassen zur Einreise. Keiner der Personen hatte seinen zum Grenzübertritt benötigten Pass dabei. Da die fünf Personen zudem aus mehr als zwei Haushalten stammten, wurden alle wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt. Im Fahrzeug konnte ein Samurai-Schwert aufgefunden werden, welches einem Führungsverbot unterliegt. Der 18jährige Besitzer hat sich auch diesbezüglich zu verantworten.

Bericht: PI / Grenzpolizei Waldsassen