Mit zu viel Alkohol am Steuer dafür ohne Fahrerlaubnis unterwegs

Kontrolle
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Foto: © Pressedienst Wagner

GRAFENWÖHR. Am vergangenen Wochenende mussten die Beamten der Polizeiinspektion Eschenbach gleich mehrere Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr ziehen.
So wurde am 02.03.2024, kurz nach Mitternacht, der 24-Jährige Fahrer eines Opel im Rahmen einer Verkehrskontrolle ohne Führerschein angetroffen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Eine Strafanzeige wird erstellt.
Im weiteren Verlauf der Nacht, gegen 03.00 Uhr, wollte sich ein anderer Pkw-Fahrer der Polizeikontrolle entziehen, konnte aber in einer Einbahnstraße gestellt werden. Ein bei dem 20-Jährigen durchgeführer Atemalkoholtest verlief positiv und ergab einen Wert im Ordnungswidrigkeitenbereich von 0,5 bis 1,1 Promille. Zudem konnte in Erfahrung gebracht werden, dass der Mann keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Eine Strafanzeige folgt ebenfalls.
Am 02.03.2024, kurz vor Mitternacht, wurde der 23-Jährige Fahrer eines Ford durch Beamte der PI Eschenbach angehalten. Auf Verlangen gab der junge Mann den Führerschein und die Ausweispapiere heraus. Im Verlauf der Kontrolle stellte sich allerdings heraus, dass die ausgehändigten Papiere auf den Fahrzeughalter ausgestellt sind. Der Fahrer selbst, verfügte nämlich über keine gültige Fahrerlaubnis. Nachdem bei dem Fahrer auch noch alkohol- und drogenbedingte Auffallerscheinungen festgestellt werden konnten, wurde bei ihm ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von über 1,1 Promille und lag im Bereich einer Straftat. Eine Blutentnahme beim Beschuldigten wurde veranlasst. Das Auto musste ebenfalls stehen bleiben. Ihm und den Fahrzeughalter erwarten nun mehrere Strafanzeigen.
Am 03.03.2024, gg. 03.40 Uhr, wurde der 26-Jährige Fahrer eines Volkswagen im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten. Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Die Fahrt wurde beendet. Ihm erwartet nun ein Bußgeld von mindestens 500 Euro und ein Fahrverbot von 1 Monat.
Kurz nach 05.00 Uhr wurde durch die Beamten ein 18-Jähriger Fahranfänger angehalten. Bei dem Toyotafahrer wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der zwar unter 0,5 Promille lag, aber einen Verstoß gegen das Aloholverbot für Fahranfänger nach dem §24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) darstellt „(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach §2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.“ Ihn erwartet nun ein Bußgeld von 250 Euro, die Probezeit wird verlängert und ein Aufbauseminar ist zu absolvieren. 

Bericht: PI Eschenbach