Offener Haftbefehl erleichtert Verurteilten um hohen Geldbetrag

Festnahme
Symbolbild

SULZBACH-ROSENBERG. Weil der seine vom Amtsgericht Amberg wegen gefährlicher Körperverletzung verhängte Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen größtenteils nicht bezahlt hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Amberg gegen einen 23-jährigen Verurteilten aus Sulzbach-Rosenberg unlängst einen Haftbefehl zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe. Am Donnerstagabend (19.10.2023) wurden Beamte der örtlichen Polizeiinspektion bei dem jungen Mann vorstellig, um den Haftbefehl zu vollziehen. Seine Verhaftung zur Verbüßung von 110 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe konnte der 23-Jährige schließlich abwenden, weil er die geforderte Geldstrafe in Höhe von mehreren tausend Euro doch noch aufbringen konnte.
Nach Erledigung der „Bankgeschäfte“ wurde der 23-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt.

Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg