GRAFENWÖHR. Am Sonntag, den 23.01.2022, gegen 01:40 Uhr, wurde eine Streifenbesatzung auf einen Schlangenlinienfahrer auf der Staatsstraße 2168 zwischen Netzaberg und Grafenwöhr aufmerksam. Der 25-Jährige Fahrer wurde daraufhin einer Verkehrskontrolle unterzogen. Als die Streifenbesatzung den Fahrer auf seine Fahrweise ansprach, konnte aus dem PKW deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Auch konnte dieser keinen Führerschein vorweisen, da sich dieser angeblich in seinem zweiten Geldbeutel zu Hause befindet. Eine Überprüfung seiner Angaben ergab jedoch, dass der Fahrer keinen Führerschein mehr besitzt, da ihm dieser bereits zwei Wochen zuvor aufgrund einer Verkehrsunfallflucht unter erheblichem Alkoholeinfluss entzogen wurde.
Schließlich konnte auch festgestellt werden, dass für den PKW kein gültiger Versicherungsschutz mehr besteht. Ein im Anschluss durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1.5 Promille. Es folgte daher eine Blutentnahme im Krankenhaus Kemnath.
Dem Fahrer drohen nun eine Anzeige aufgrund des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Bericht: PI Eschenbach