Polizeimeldungen aus Neumarkt

Wolfstein
Burgruine Wolfstein / Neumarkt/Opf.
Foto: © www.magicmemories.de

Verkehrsunfall mit Personenschaden
Neumarkt: Am Freitag, den 23.04.2021, gegen ca. 14.30 Uhr, kam es in Neumarkt zu einem Motorradunfall. Der 57jährige Fahrer einer Honda befuhr die Regensburger Straße stadteinwärts und wollte nach links in den Flutgrabenweg abbiegen. Er hatte sich vorschriftsmäßig eingeordnet. Der 18jährige Fahrer eines Hyundai bog zeitgleich von einem Autohaus nach links in die Regensburger Straße ein und übersah den Motorradfahrer. Es kam zum Zusammenstoß. Der Kradfahrer wurde auf die Fahrbahn geschleudert, das Motorrad schlitterte noch ca. 20m in Richtung der Kreuzung zum Flutgrabenweg und beschädigte einen an der Ampel wartenden VW. Der Motorradfahrer wurde hierbei schwer verletzt und kam mit einem RTW ins Klinikum. Beim Unfallverursacher entstand eine Sachschaden i. H. v. ca. 4.000 Euro, am Motorrad und an dem unbeteiligten Pkw jeweils  i. H. v. ca. 500 Euro.   
Die Feuerwehr Neumarkt war mit 5 Mann im Einsatz, regelte den Verkehr und band auslaufende Betriebsstoffe.

Kleinunfall mit „Tiefgang“
Neumarkt: Am Freitag, 23.04.2021, gegen ca. 17.15 Uhr, entwickelte sich ein zunächst gemeldeter Kleinunfall zu einer komplexeren polizeilichen Fallkonstellation. Die 72jährige Fahrerin eines Toyota befuhr die Ringstraße vom Kurt-Romstöck-Ring kommend und bremste an der Einmündung zur Frühlingsstraße verkehrsbedingt ab. Ein 29jähriger Fahrer eines Mercedes konnte nicht rechtzeitig abbremsen und fuhr auf den Toyota auf. An den beiden Fahrzeugen entstand jeweils ein Sachschaden i. H. v. ca. 5.000 Euro.

Die herbeigerufene Polizei stellte sehr schnell fest, warum der Unfallfahrer sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle hatte. Bei einem freiwilligem Alkotest lichtete sich der Nebel. Alkohol war im Spiel. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und im Klinikum Neumarkt durchgeführt. Der Führerschein wurde nicht sichergestellt – der war bereits vor längerer Zeit ein „Opfer“ eines ähnlichen Verkehrsdeliktes geworden. Bei der Identitätsfeststellung der beiden Beifahrer wurde festgestellt, dass diese aus 3 unterschiedlichen Haushalten stammten, so dass auch noch ein Verstoß nach dem Infektionsschutzgesetz vorlag. Die beiden Beifahrer erwartet nun eine Ordnungswidrigen Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.
Gegen den Fahrer wird zusätzlich noch ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Warum ausgerechnet der „betrunkenste ohne Führerschein“ das Fahrzeug geführt hatte, konnte nicht geklärt werden.

Bericht: PI Neumarkt i.d.Opf.