Radfahrer müssen Räder stehen lassen

Blaulicht
Symbolbild

SULZBACH-ROSENBERG. Am Donnerstagabend wurden der Polizei zwei angetrunkene Radfahrer mitgeteilt, die nach einem feuchtfröhlichen Gaststättenbesuch nach Hause fahren wollten. Eine Streife nahm sich dem Sachverhalt an und musste eindringliche Gespräche führen, bevor sich die beiden Rentner – trotz einer Alkoholisierung von zum Teil deutlich über 1,6 Promille – doch noch einsichtig zeigten. Ihren Heimweg traten sie zu Fuß an und vermieden so strafrechtliche Konsequenzen. Auch eine Alkoholisierung unter dem Grenzwert für Fahrradfahrer von 1,6 Promille ist kein Freifahrtschein, denn sollte es zu einem Sturz kommen und alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt werden, liegt strafrechtlich eine Gefährdung des Straßenverkehrs – infolge von Alkohol vor und hat empfindliche Konsequenzen zur Folge.

Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg