Sicherstellung eines unzulässig veränderten Fahrzeuges nach Vorladung

Das Fahrzeug musste nach der Kontrolle sichergestellt und einem Gutachter vorgeführt werden
Foto: Polizeiinspektion Regensburg Süd

REGENSBURG. Die Polizeiinspektion Regensburg Süd setzt ihr Verkehrssicherheitskonzept „Autoposer“ weiter fort: Die Vorladung eines auffällig gewordenen Pkw-Fahrers führte zur Sicherstellung seines Fahrzeuges.

Die Polizeiinspektion Regensburg Süd hat gemäß ihres Verkehrssicherheitskonzept „Autoposer“ einen mehrmals auffälligen BMW und dessen Fahrer zur Überprüfung vorgeladen. Am Donnerstag, 19.08.2021, wurde das Fahrzeug des 30-jährigen Regensburgers durch fachkundige Beamte der PI Regensburg Süd einer technischen Überprüfung unterzogen. Während die Tieferlegungsfedern und Felgen durch ordnungsgemäße Eintragung in der Zulassungsbescheinigung nicht zu beanstanden waren, fehlte ein solcher Eintrag für mehrere Anbauteile wie Front- und Heckspoiler.

Aufgrund mehrere Beschwerden über enorm laute „Fehlzündungen“ bzw. „Knallen“ wurde ein besonderes Augenmerk auf die Abgasanlage gerichtet. Hier fiel auf, dass eine Sportauspuffanlage eines slowenischen Herstellers mit einer automatischen Klappe verbaut war. Grundsätzlich wäre diese für den Betrieb im Straßenverkehr zulässig gewesen. Allerdings fiel im Motorraum eine zusätzlich verbaute, zunächst schwer erkennbare Downpipe, auf. Vereinfacht ausgedrückt senkt diese den Abgasgegendruck, was zu einem wesentlich lauteren Auspuffgeräusch und dem markanten „Knallen“ führt. Außerdem wurde an dem BMW noch der mittlere Schalldämpfer entfernt. Eine Einzelabnahme konnte der Fahrer für diese Umbauten nicht vorweisen.

Das Fahrzeug musste nach der Kontrolle sichergestellt und einem Gutachter vorgeführt werden. Zwischenzeitlich liegen hier die deutlichen Ergebnisse vor: Der BMW erreichte im Stand einen Geräuschwert von 111 Dezibel, obwohl lediglich 83 zulässig wären. Der Grenzwert war somit um 28 Dezibel überschritten, was eine enorme Lautstärkenerhöhung darstellt. Zusätzlich wurde eine sogenannte Fahrgeräuschmessung durchgeführt. Auch hier wurde mit 89 Dezibel der eingetragene Wert von 70 Dezibel massiv überschritten.

Die Betriebserlaubnis des Pkw war letztlich aus mehreren Gründen erloschen. Auf den BMW-Fahrer kommen neben einem deutlichen Bußgeld noch die Abschlepp- und Gutachterkosten hinzu.

Bericht: Polizeiinspektion Regensburg Süd