WEIDEN. Den folgenden Sachverhalt möchten wir übermitteln und anhand dieses Beispiels Verhaltenstipps geben bzw. auffrischen, wie man sich nach einem Unfall verhalten sollte.
Eine 75-jährige Weidenerin stand gestern gegen 10:30 Uhr mit ihrem Pkw auf einem Parkplatz in der Dr.-Pfleger-Straße. Als sie ihr Vehikel aus der Parklücke steuerte, stieß sie versehentlich gegen einen geparkten Pkw. Da die Dame den Anstoß wahrgenommen hatte, stieg sie aus und begutachtete sowohl ihren, als auch den anderen Pkw. Nachdem sie keinen Schaden feststellen konnte, setzte sie ihre Fahrt fort, ohne ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Ein Zeuge beobachtete dies und verständigte die Polizei, die zunächst den geschädigten Pkw-Inhaber, als auch wenig später die Unfallverursacherin aufsuchte. Gegen die Dame wird nun erst einmal wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ermittelt.
In diesem Zusammenhang möchte die PI Weiden erneut „Verhaltenstipps“ geben, wie man nach einem Unfall verfahren sollte.
Grundsätzlich gilt: Jeder Unfall gehört dokumentiert. Auch wenn sie, wie im vorliegenden Fall, keinen Schaden am anderen Fahrzeug entdecken – es heißt nicht, dass das Fahrzeug auch unbeschädigt ist.
Deswegen: Melden Sie jeden Unfall dem Pkw-Inhaber des gegnerischen Fahrzeugs. Tauschen Sie die Personalien aus.
Wenn sie alleine vor Ort sind, hinterlassen sie in jedem Fall einen Zettel mit ihren Daten (Name, Anschrift, ggf. Telefonnummer) an der Windschutzscheibe des anderen Fahrzeugs. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie zudem die Polizei verständigen.
In jedem Fall können sie die Polizei kontaktieren und um Rat fragen. Gerne beraten wir sie, wie sie verfahren sollen. Und natürlich nehmen wir den Unfall auch direkt vor Ort auf, wenn es die Situation / der Unfall erfordert.
Lieber einmal zu viel gemeldet, als selbst entschieden….
… wie der vorliegende Fall zeigt.
Bericht: PI Weiden