Unfallflucht lohnt sich nicht

Symbolbild: Einkaufswagen
Symbolbild

SULZBACH-ROSENBERG. Vor mehreren Monaten beging ein jetzt ermittelter Täter eine Unfallflucht und wird nun zur Rechenschaft gezogen. Einem 50-jährigen Kunden eines Verbrauchermarktes war sein Einkaufwagen gegen einen Pkw gerollt und verursachte einen Sachschaden von ca. 500 Euro. Anstatt sich um die Schadenregulierung zu kümmern, stieg der Verursacher in sein Fahrzeug und flüchtete von der Unfallstelle. Das beobachteten Zeugen und teilten das Kennzeichen der Polizei mit. Bei dem Fahrzeug des Unfallflüchtigen handelte es sich jedoch um ein Firmenfahrzeug, was die Ermittlungen sehr erschwerte. Da gegen den damals schon als Fahrer in Verdacht sehenden Mann kein klarer Nachweis über die Fahrereigenschaft geführt werden konnte, stellte das Gericht das Verfahren zunächst ein. Über weitere Ermittlungen erhärtete sich jedoch der Tatverdacht gegen den nun Beschuldigten und das Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde wieder aufgenommen. Obwohl der Sachschaden relativ gering war, erließ der zuständige Richter in der notwendigen Konsequenz einen Beschluss zur Wohnungsdurchsuchung. Die Polizei rückte an und durchsuchte das Anwesen des Mannes.
Das aufgefundene Beweismaterial überführte den 50-Jährigen eindeutig als den zur Tatzeit verantwortlichen Fahrer, der sich nun für sein Verhalten verantworten und für den verursachten Schaden aufkommen muss.  

Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg