Ungeduldiger Fahrzeugführer befährt die Rettungsgasse auf der A3 bei Brunn

Rettungsgasse auf der Autobahn Symbolbild Pixabay
Symbolbild: Rettungsgasse

BRUNN / A3. Aufgrund eines sich kurz vorher ereigneten Unfalls kam es am Samstag auf der A3 Richtung Nürnberg zu einem Rückstau. Ein 50jähriger Mann befuhr mit seinem VW die Rettungsgasse verbotswidrig. Eine Zeugin machte davon ein Foto und als dies der Betroffene bemerkte beleidigte er sie verbal. Der 50jährige wird nun wegen Beleidigung angezeigt und wegen dem verbotswidrigen Befahren der Rettungsgasse.
Nachdem dies meist immer vorsätzlich begangen wird, erwartet ihn hier ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro.

Bericht: VPI Regensburg