Unter Drogen- und Alkoholeinfluss unterwegs

HanfWEIDEN. Am Freitagnachmittag wurde in der Weigelstraße ein 33jähriger Pkw-Fahrer kontrolliert bei dem bei der Kontrolle drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Bei der Durchsuchung des Pkw`s konnte eine geringe Menge Marihuana aufgefunden und sichergestellt werden. Der Fahrzeugführer räumte auch ein diese Droge konsumiert zu haben.
Daraufhin wurde durch einen Arzt eine Blutentnahme durchgeführt. Der Fahrzeugschlüssel wurde zur Unterbindung der Weiterfahrt sichergestellt. Auf den Mann wartet ein Verfahren nach dem Betäubungsmittel- und dem Straßenverkehrsgesetz.

Am Samstag gegen 21.15 befuhr ein 35jähriger Einheimischer mit seinem Pkw die Peuerlstraße von der Christian Seltmann-Straße her kommend. Mit im Fahrzeug befanden sich die Lebensgefährtin des Fahrzeuglenkers und die beiden kleinen Kindere der Beiden.
Auf Höhe der Hausnummer 11 fuhr er auf einen ordnungsgemäß am Fahrbahnrand geparkten Pkw auf, kam dann nach links ab und fuhr gegen eine Hausmauer. Die Beifahrerin und die beiden Kinder wurden bei dem Unfall leicht verletzt und mit dem BRK ins Klinikum Weiden eingeliefert. Beim Eintreffen der Polizeistreife wurde beim Unfallverursacher Alkoholgeruch festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,76 Promille. Es wurde eine Blutentnahme durchgeführt und der Führerschein sichergestellt. Auf den Fahrzeuglenker kommen Anzeigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohols und wegen fahrlässiger Körperverletzung zu. Bei dem Unfall entstand ein Gesamtschaden von 7100 Euro.

Am frühen Sonntagmorgen fiel einer Streife der Bundespolizei ein 25jähriger Fahrradfahrer auf, welcher pendelnd und schwankend mit dem Vehikel in der Bahnhof- und Brenner-Schäffer-Straße unterwegs war. Dieser wurde zur Sachbearbeitung der PI Weiden übergeben. Ein durchgeführter Atemalkohltest ergab einen Wert von 1,68 Promille. Ferner bestand der Verdacht des Drogenkonsums, da der Fahrzeuglenker drogentypische Ausfallerscheinungen zeigte. Bei dem 25jährigen wurde eine Blutentnahme durchgeführt und die Weiterfahrt unterbunden. Auf den Velofahrer wartet ein Verfahren wegen des Verdachtes der Trunkenheit im Verkehr und je nach Auswertung der Blutentnahme auch wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Bericht: PI Weiden
Foto: Symbolbild (Pixabay/freie Lizenz)