Verbotswidriges sogenanntes Magnetfischen im Regenfluss

Vils bei Kümmersbruck
Symbolbild
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CHAM. Am Pfingstsonntag nachmittags fielen einer Streife der Polizei Cham am Bootsanlegesteg in der Unteren Regenstraße in Cham zwei Kinder auf, die zusammen mit ihrem Vater zwei starke Magnete, die an einem langen Seil befestigt waren, ins Wasser warfen und dann aus dem Regen bereits mehrere metallische Gegenstände „herausgeangelt“ hatten.
Ein derartiges Magnetfischen, auch Magnetangeln genannt, stellt wegen verschiedenartiger Gründe eine erlaubnispflichtige Benutzung eines Gewässer dar. Eine entsprechende Erlaubnis wird i.d.R. nicht gewährt und eine solche Erlaubnis konnten die angetroffenen Personen auch nicht vorweisen.
Das sogenannte Magnetfischen bezweckt in den meisten Fällen das Auffinden von Münzen, Altmetall oder anderen wertigen Gegenständen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Munition, Granaten u.ä. am Magneten haften bleiben.

Aufgrund von Verschmutzungen, Vermoderungen und Rost sind diese Gegenstände oft nicht gleich als Kampfmittel erkennbar und stellen somit ein hohes Gefährdungspotential dar. Des Weiteren besteht u.a. bei der Ausübung des Magnetangelns stets die Gefahr, dass im Wasser lebende Pflanzen und Tiere oder deren Entwicklungsstadien geschädigt, zerstört oder getötet werden.
Es wurden deshalb die beiden Magnetangeln sichergestellt und eine entsprechende Anzeige an das Landratsamt Cham gefertigt.

Bericht: PI Cham