Vergehen nach dem Tierschutzgesetz

Symbolbild: Rehbock
Symbolbild

PEMFLING. Der zuständige Jäger fand am Montag, 08.08.2022, gegen 08:00 Uhr an der Kreisstraße CHA20, Abschnitt 120, km 1,5 auf Höhe Pemfling ein leidendes Reh, welches offensichtlich zuvor angefahren wurde. Das Reh erlöste er von seinen Leiden. Der Polizei Cham wurde in diesem Bereich kein Wildunfall gemeldet. Die Polizei ermittelt daher wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz, da der Wildunfall nicht gemeldet wurde und das Tier damit unnötigem Leiden ausgesetzt war.
Zeugen, die Hinweise auf den Verursacher geben können, werden gebeten, sich unter der Tel. 09971/8545-0 bei der PI Cham zu melden.

Bericht: PI Cham