Verkehrsstatistik 2020 der Polizeiinspektion Neumarkt

Stadtverkehr
Symbolbild: Straßenverkehr

NEUMARKT. In Folge der Corona-Pandemie hat sich im Jahr 2020 auch das Verhalten der Verkehrsteilnehmer zum Teil grundlegend geändert. Diese Veränderungen wirkten sich auch auf die Unfallstatistik der Polizeiinspektion Neumarkt aus.

Nach einem Anstieg der Verkehrsunfälle im Jahr 2019 wurde im Jahr 2020 mit „lediglich“ 2.148 Unfällen das geringste Unfallaufkommen seit 2006 registriert. Im Vergleich zum Vorjahr war mit 345 Unfällen mit Personenschaden trotz der geringeren Anzahl der Gesamtunfälle allerdings ein geringfügiger Anstieg an Unfällen mit Personenschaden zu verzeichnen. Dies mag auf den ersten Blick verwundern, ist aber Ausfluss des deutlich angestiegenen Fahrradverkehrs mit der Folge des Anstiegs an Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Radfahrenden von 104 im Jahr 2019 auf 131 2020.

Trotz des Anstieges an Unfällen mit Personenschaden wurden im Jahr 2020 bei Verkehrsunfällen deutlich weniger Verkehrsteilnehmer verletzt als in den Vorjahren.  Mit 428 Verletzten kann hier der niedrigste Stand seit Beginn der letzten zwei Jahrzehnte registriert werden. Ähnlich positiv erscheint auch die Zahl der Verkehrstoten im Zuständigkeitsbereich der PI Neumarkt. Wurden im 2011 noch 13 Personen bei Verkehrsunfällen getötet, war im Jahr 2020 „nur“ 1 Verkehrstoter zu beklagen. Nicht eingerechnet sind hier aber 2 Getötete auf den Autobahnen A6 und A9, die durch die Verkehrspolizeiinspektionen Amberg und Feucht aufgenommen wurden.

Entsprechend des Rückgangs der Gesamtunfälle ist im Jahr 2020 auch ein deutlicher Rückgang der Unfallfluchten festzustellen. Entfernten sich 2019 noch 382 Verkehrsteilnehmer nach Unfällen unerlaubt von der Unfallstelle, waren dies im vergangenen Jahr nur 314. In 114 Fällen konnte der Flüchtige ermittelt werden.
Ein deutlicher Rückgang ist auch bei den Alkoholunfällen und den Geschwindigkeitsunfällen festzustellen. Leider mussten im Jahr 2020 4 Unfälle aufgenommen werden, bei denen die Verursacher unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen.

Bei den Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Motorrädern setzte sich im Jahr 2020 ein positiver Trend fort. Nach einem Höchststand im Jahr 2018 mit 54 Unfällen, bei denen 46 Verkehrsteilnehmer verletzt und 2 getötet wurden, mussten im vergangenen Jahr 41 Motorrad-Unfälle bearbeitet werden, bei denen 41 Nutzer/Nutzerinnen von Krafträdern verletzt wurden. Nach 2019 war auch im Jahr 2020 bei Motoradunfällen kein Toter zu beklagen.

Konträr zu den Motorradunfällen stellt sich leider das Unfallgeschehen mit Beteiligung von Fahrrädern dar. Nach einem Rückgang 2019 muss für das Jahr 2020 ein deutlicher Anstieg auf den Höchststand im 10-Jahres-Vergleich registriert werden. Bei 131 Verkehrsunfällen mit Beteiligung Radfahrender wurden 124 Personen verletzt. Glücklicherweise mussten nach 2019 auch im Jahr 2020 keine getöteten Radfahrenden beklagt werden. 

Bei der Analyse der Unfallstatistik im Hinblick auf die unterschiedlichen Altersgruppen der Verkehrsteilnehmer, so sind parallel zur Gesamtunfallentwicklung bei den sogenannten Risikogruppen, den „Jungen Erwachsenen“ (18 – 24 Jahre) und den „Senioren“ ( ab 65 Jahre), ebenfalls deutliche Rückgänge zu verzeichnen.  Bei den Unfällen mit Beteiligung „Junger Erwachsener“ kann mit 176 sogar der Tiefststand im 10-jahres-Vergleich registriert werden. 68 Personen im Alter von 18 – 24 Jahren wurden dabei verletzt. Glücklicherweise wurde kein „Junger Erwachsener“ bei einem Unfall im PI-Bereich getötet. Bei den „Senioren“ ist nach einem stetigen Anstieg bis 2018 in Jahren 2019 und 2020 wieder eine rückläufige Tendenz feststellbar. Leider kam im vergangenen Jahr bei einem Unfall im Gemeindebereich Mühlhausen ein 75jähriger Beifahrer ums Leben. In einigen Teilbereichen ist, sicher auch bedingt durch Einschränkungen in Zusammenhang mit der andauernden Pandemie, eine positive Tendenz festzustellen. Gleichzeitig muss natürlich der Entwicklung etwa bei den Fahrrad-Unfällen mit einem starken Anstieg des Radverkehrs und dem entsprechenden Anstieg des Unfallgeschehens Rechnung getragen werden. Durch verstärkte Kontrolltätigkeit muss versucht werden, dieser negativen Entwicklung entgegenzuwirken. Ebenso muss die polizeiliche Präsenz und Kontrolltätigkeit in anderen Bereichen, etwa bei der Überwachung des motorisierten Zweiradverkehrs und bei Alkohol- und Geschwindigkeitskontrollen, beibehalten werden, um weiter eine rückläufige Tendenz des Unfallgeschehens zu sichern

Bericht: PI Neumarkt i.d.Opf.