Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz in Amberg und Kümmersbruck

Ab dem 27.04. gilt in Bayern die Maskenpflicht
Symbolbild: Mund-Nase-Maske

KÜMMERSBRUCK. Eine telefonische Mitteilung, dass unerlaubt gewerbliche Nagelpflege in einem Anwesen stattfinden soll, rief am Dienstagabend die Polizei auf den Plan. Tatsächlich trafen die Beamten vor Ort zwei Damen aus verschiedenen Haushalten an und fanden sämtliche Utensilien vor, die zur Ausübung der gewerblichen Nagel- und Fußpflege notwendig sind. Insbesondere die Gewerbetreibende muss mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen.

AMBERG. Das Wetter war so schön, dazu ein Bier in illustrer Gesellschaft, das dachten sich vier teils amtsbekannte Personen im gesetzten Alter und ließen sich dazu in einer Grünanlage nieder. Auch ohne die Hygieneschutzmaßnahem ist der Alkoholkonsum in Grünanlagen in Amberg verboten, aber die Dame und drei Herren trafen sich ohne triftigen Grund, missachteten den Mindestabstand und stammten aus vier verschiedenen Haushalten. Auf eine Maske wurde dazu umständehalber gänzlich verzichtet. 
Zwei weitere Personen hielten sich im Bahnhof ohne Mund-Nase-Schutz auf und wurden ebenfalls beanstandet.

Bericht: PI Amberg